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BFH, 30.06.1987 - VIII R 125/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 18.03.1992 - X B 81/91
Möglichkeit der Anfechtung einer Tatbestandsberichtigung
Dies bedeutet insbesondere, daß abweichend von § 109 Abs. 1 FGO keine mündliche Verhandlung stattzufinden braucht (BFH-Beschluß vom 6. August 1985 VIII R 125/84, BFH/NV 1987, 257).